Reparaturbedingungen und Kundeninformationen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Reparaturbedingungen gelten für Reparatur-, Diagnose- und damit zusammenhängende Serviceleistungen von:
Rohat Turgut
Konsolenwelt
Kameruner Straße 56
13351 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 526 89 552
E-Mail: kontakt@konsolenwelt.eu
Individuelle Vereinbarungen zum konkreten Auftrag haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Einsendeanmeldung und Vertragsschluss
Das Ausfüllen oder Absenden des Reparatur- beziehungsweise Einsendeformulars dient zunächst der Erfassung und Zuordnung des Geräts. Dadurch entsteht allein noch kein kostenpflichtiger Reparatur- oder Diagnosevertrag.
Ein kostenpflichtiger Auftrag kommt erst zustande, wenn der Kunde einer konkret bezeichneten Reparatur, Diagnose oder sonstigen Leistung persönlich, telefonisch oder elektronisch zustimmt und Konsolenwelt den Auftrag annimmt oder mit der vereinbarten Ausführung beginnt.
Ist bei der Abgabe oder vor der Einsendung bereits eine bestimmte Reparatur zu einem bekannten Preis eindeutig vereinbart worden, beschränkt sich der Auftrag auf diese Leistung. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten bedürfen einer weiteren Zustimmung.
3. Fehlerangaben und Zustand des Geräts
Der Kunde soll das Fehlerbild, bekannte Vorschäden, frühere Reparaturversuche und besondere Auffälligkeiten möglichst vollständig angeben. Konsolenwelt darf sich bei der Prüfung zunächst an diesen Angaben orientieren.
Zeigt sich ein abweichender Fehler oder ein zusätzlicher Schaden, wird der Kunde informiert, bevor der kostenpflichtige Auftrag erweitert wird.
4. Diagnose und Kosteneinschätzung
Eine kostenpflichtige Diagnose wird nur durchgeführt, wenn der Kunde vorher auf die Diagnosepauschale hingewiesen wurde und zugestimmt hat.
Die Diagnosepauschale beträgt:
• 20,00 € inkl. Umsatzsteuer für Spielekonsolen
• 50,00 € inkl. Umsatzsteuer für Apple-Geräte
Wird anschließend die vereinbarte Reparatur durchgeführt, fällt keine zusätzliche Diagnosepauschale an, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine Kosteneinschätzung beruht auf dem bei der Prüfung erkennbaren Zustand. Werden erst während der fachgerechten Zerlegung verdeckte Schäden erkennbar, informiert Konsolenwelt den Kunden vor zusätzlichen kostenpflichtigen Arbeiten.
5. Durchführung der Reparatur und Ersatzteile
Konsolenwelt führt die vereinbarte Reparatur fachgerecht im bestätigten Umfang aus. Abhängig vom Gerät, der Verfügbarkeit und dem Reparaturzweck können geeignete Originalteile oder technisch gleichwertige Ersatzteile verwendet werden.
Konsolenwelt ist berechtigt, technisch notwendige Hilfs- und Prüfhandlungen vorzunehmen, die zur vereinbarten Diagnose oder Reparatur gehören. Eine Erweiterung auf zusätzliche kostenpflichtige Leistungen erfolgt nicht ohne Zustimmung des Kunden.
6. Preise, Zahlung und Anzahlung
Es gilt der bei Auftragserteilung vereinbarte Preis. Preisangaben gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nichts anderes angegeben ist.
Bei persönlicher Abholung ist die Zahlung bar oder mit Karte möglich. Bei Versand ist die Zahlung per Überweisung oder PayPal möglich.
In der Regel ist keine Vorauszahlung erforderlich. Bei kostenintensiven Spezialbestellungen kann im Einzelfall eine Anzahlung vereinbart werden. Eine solche Anzahlung setzt eine konkrete Einzelvereinbarung voraus.
7. Express-Service
Ein Expresszuschlag von 20,00 € inkl. Umsatzsteuer wird nur berechnet, wenn eine priorisierte Bearbeitung vorher vereinbart wurde und tatsächlich erfolgt.
Der Express-Service begründet ohne ausdrückliche individuelle Zusage keinen Anspruch auf Fertigstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ersatzteilverfügbarkeit, Fehlerbild und erforderliche Prüfungen können die Bearbeitungszeit beeinflussen.
8. Abnahme, Funktionsprüfung und Übergabe
Nach Abschluss der Reparatur wird das Gerät im vereinbarten und technisch möglichen Umfang geprüft. Bei persönlicher Abholung soll der Kunde offensichtliche Auffälligkeiten möglichst unmittelbar mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt; insbesondere gilt keine 14-Tage-Rügefrist.
Bei Versand gilt die Leistung nicht allein deshalb als mangelfrei, weil das Gerät entgegengenommen wurde.
9. Versand
Der Kunde ist für eine transportsichere Verpackung und eine ausreichende Versandversicherung auf dem Hinweg verantwortlich. Konsolenwelt haftet für Schäden auf dem Hinweg nur nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit Konsolenwelt den Transport selbst übernommen oder den Schaden verursacht hat.
Der Rückversand erfolgt nach Abschluss und Zahlung an die vereinbarte Lieferadresse. Rückversandkosten werden zusätzlich berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Bei einer berechtigten Nachbesserung trägt Konsolenwelt die erforderlichen normalen Rückversandkosten. Unnötige Mehrkosten durch eine vom Kunden gewählte besondere Versandart werden nur übernommen, wenn diese vorher vereinbart wurde.
10. Kundendaten und Gerätezugang
Der Kunde soll wichtige Daten vor Übergabe des Geräts sichern, soweit dies technisch möglich ist. Für Prüfungen soll möglichst ein Gastbenutzer oder ein zeitlich begrenzter Gerätecode bereitgestellt werden. Das Passwort einer Apple-ID soll nicht mitgeteilt werden.
Konsolenwelt behandelt Zugangsdaten vertraulich und verwendet sie nur, soweit dies für die vereinbarte Prüfung oder Reparatur erforderlich ist. Eine Löschung, Wiederherstellung oder Veränderung von Daten wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
Die Haftung für Datenverlust richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein pauschaler Haftungsausschluss für Daten besteht nicht.
11. Alte Ersatzteile
Ausgebaute Teile bleiben grundsätzlich Eigentum des Kunden. Der Kunde kann ihre Herausgabe bei Abholung oder vor dem Rückversand verlangen.
Eine Entsorgung erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Abweichungen gelten nur, wenn im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder ein Altteil aufgrund einer vorher erläuterten Austauschregelung an einen Lieferanten zurückzugeben ist.
12. Abholung und Lagerkosten
Diese Regelung gilt für Geräte, deren persönliche Abholung vereinbart ist.
Nach Mitteilung der Fertigstellung beziehungsweise Abholbereitschaft soll das Gerät innerhalb von 21 Kalendertagen abgeholt werden. Ab dem 22. Kalendertag kann Konsolenwelt für den zusätzlichen Lageraufwand 1,50 € pro Kalendertag berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Lageraufwand entstanden ist.
Auch bei längerer Nichtabholung geht das Eigentum am Gerät nicht automatisch auf Konsolenwelt über. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Pfand- und Verwertungsrechte bleiben unberührt und dürfen nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeübt werden.
13. Gesetzliche Mängelrechte
Für die von Konsolenwelt ausgeführten Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der von Konsolenwelt ausgeführten Reparaturleistung einschließlich der im Rahmen dieser Reparatur eingebauten Ersatzteile verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme.
Die Verkürzung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht für sonstige Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Konsolenwelt oder von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Für separat verkaufte Waren gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die Mängelrechte beziehen sich auf die konkret vereinbarte Reparaturleistung sowie auf die dabei eingebauten Ersatzteile. Sie erstrecken sich nicht auf bereits vorhandene oder später auftretende, technisch unabhängige Defekte des übrigen Geräts.
Dies gilt nicht, soweit ein Schaden am übrigen Gerät durch eine mangelhafte Reparaturleistung von Konsolenwelt verursacht wurde.
Die gesetzlichen Vorschriften über Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt.
Eine freiwillige Garantie wird nur übernommen, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und in Textform erklärt wurde. Dauer, Umfang und Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung. Allgemeine Drei- oder Sechsmonatsgarantien werden nicht versprochen.
14. Nachbesserung
Bei einem berechtigten Mangel der ausgeführten Reparatur ist Konsolenwelt Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit zu geben, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Für eine berechtigte Nachbesserung werden keine erneuten normalen Reparatur- oder Diagnosekosten berechnet. Erforderliche normale Rückversandkosten trägt Konsolenwelt.
15. Haftung
Konsolenwelt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
16. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Verbrauchern kann bei einem telefonisch oder elektronisch geschlossenen Reparaturvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
